Selbstverpflichtung der Gesellschafter und der Geschäftsführung der FUMINCO GmbH

Die Gesellschafter und die Geschäftsführung der FUMINCO GmbH sind verantwortlich für

  1. die Erfüllung aller rechtlicher Verpflichtungen sowie gesellschaftlicher und sonstiger Anforderungen.

  2. einen präventiven Arbeitsschutz zur Minimierung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz.

  3. die Bereitstellung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsplätze und Tätigkeiten.

  4. die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Politik und der Ziele des Unternehmens.

  5. die Aufrechterhaltung und Förderung von kontinuierliche Verbesserungsprozessen in alle Geschäftsfeldern sowie im Rahmen der Unterstützungsprozesse und des betrieblichen Managementsystems.